Für Klienten & Ärzte

So erhalten Sie eine Verordnung

Neurofeedback wird als Ergotherapie verordnet — Ihr Arzt stellt eine Heilmittelverordnung (Muster 13) aus. Hier erfahren Sie genau, was drauf stehen muss.

Für PKV-Versicherte: So klären Sie die Kostenübernahme

Neurofeedback wird als Methode innerhalb der Ergotherapie eingesetzt. Ihr Arzt verordnet Ergotherapie — ich führe Neurofeedback als Behandlungsmethode durch. Für die Erstattung durch Ihre PKV empfehlen wir diesen Ablauf:

Schritt 1: PKV kontaktieren

Rufen Sie Ihre private Krankenversicherung an und klären Sie vor Therapiebeginn folgende Punkte:

  • Ist Ergotherapie (Heilmittel) in meinem Tarif enthalten?
  • Werden Hausbesuche erstattet? (Unsere Praxis ist mobil — Behandlung bei Ihnen zuhause)
  • Wird computergestützte Therapie (Neurofeedback/Biofeedback) als ergotherapeutische Leistung erstattet?
  • Wie hoch ist der Erstattungssatz für Heilmittel (Ergotherapie)?
  • Gibt es eine Höchstgrenze pro Sitzung, pro Verordnung oder pro Jahr?
  • Wird ein Kostenvoranschlag vorab benötigt?
  • Muss eine ärztliche Verordnung vorliegen, und muss darauf „Hausbesuch" stehen?
  • Gibt es einen Hausbesuchszuschlag, der erstattet wird (Pauschale + km-Entfernung)?
Gut zu wissen: Die meisten PKV-Tarife erstatten Ergotherapie als Heilmittel — auch als Hausbesuch. Ein Hausbesuchszuschlag (Anfahrtspauschale + Entfernung) ist üblich und wird in vielen Tarifen ebenfalls erstattet. Manche Tarife haben jedoch Einschränkungen oder Höchstgrenzen. Deshalb ist diese Vorab-Klärung so wichtig.

Schritt 2: Ärztliche Verordnung einholen

Bitten Sie Ihren Arzt um eine Verordnung für Ergotherapie. Sagen Sie:

„Ich möchte Ergotherapie mit Neurofeedback machen. Können Sie mir bitte eine Verordnung für psychisch-funktionelle Behandlung ausstellen?"

PKV im Überblick:

  • Verordnung hat keine zeitliche Befristung — kein 14-Tage-Druck wie bei der GKV
  • Bitten Sie den Arzt, „Hausbesuch" auf der Verordnung zu vermerken — das erleichtert die PKV-Erstattung des Hausbesuchszuschlags
  • Keine Genehmigungspflicht durch die Versicherung vorab

Welcher Arzt?

👶

Kinderarzt

Bei ADHS, Konzentrations­störungen, Verhaltens­auffälligkeiten bei Kindern.

Häufigster Verordner bei Kindern
🧠

Psychiater / Neurologe

Bei Depression, Angst­störungen, Trauma/PTBS, Schlaf­störungen.

Kennt Neurofeedback oft bereits
🏥

Hausarzt

Bei Burnout, Stress, Schlaf­störungen, allgemeiner Über­lastung.

Einfachster Zugang, kein Facharzt nötig
💬

Psychotherapeut

Seit 2021 für bestimmte Diagnosen verordnungs­berechtigt.

Bei laufender Psychotherapie ideal

Schritt 3: Kostenvoranschlag von uns erhalten

Nach dem kostenlosen Erstgespräch erstelle ich Ihnen einen Kostenvoranschlag mit:

  • Art der Therapie (z.B. psychisch-funktionelle Behandlung mit ILF-Neurofeedback)
  • Voraussichtliche Anzahl der Sitzungen
  • Kosten pro Sitzung (nach GebüTh)
  • Gesamtkosten-Schätzung

Diesen Kostenvoranschlag können Sie vorab bei Ihrer PKV einreichen, um die Erstattung zu klären.

Schritt 4: Honorarvereinbarung & Therapiestart

Beim Ersttermin unterschreiben wir eine Honorarvereinbarung — damit ist alles transparent geregelt. Die Therapie beginnt.

Schritt 5: Rechnung einreichen

Nach jeder Sitzung (oder gesammelt) erhalten Sie eine detaillierte Rechnung mit allen Angaben, die Ihre PKV benötigt. Sie reichen diese zusammen mit der ärztlichen Verordnung bei Ihrer Versicherung ein.

Was Ihre PKV von uns bekommt: Detaillierte Rechnung nach GebüTh mit Datum, Art der Leistung, Dauer, Kosten pro Sitzung und Gesamtbetrag. Therapieberichte an Ihren Arzt erstellen wir auf Wunsch. Über den Inhalt Ihrer Therapie berichten wir der PKV nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung.

Für Selbstzahler: Sofort starten

Als Selbstzahler benötigen Sie keine Verordnung und keine Genehmigung. Sie können direkt nach dem kostenlosen Erstgespräch mit der Therapie beginnen.

  • Kein Rezept nötig — kein Arzttermin vorab
  • Kein Genehmigungsverfahren — keine Wartezeit
  • Flexible Therapiedauer — Sie entscheiden, wie lange
  • Paketpreise möglich (10er: 1.199 € / 20er: 2.199 €)
  • Steuerlich absetzbar als außergewöhnliche Belastung
Tipp: Auch ohne Verordnung erhalten Sie eine ordnungsgemäße Rechnung. Diese können Sie in Ihrer Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend machen (§ 33 EStG).

Für Ärzte: Verordnung richtig ausstellen

Neurofeedback wird im Rahmen der Ergotherapie als Methode eingesetzt. Das Rezept-Formular unterscheidet sich je nach Versicherungsart:

  • GKV-Versicherte: Muster 13 (Heilmittelverordnung) — einheitliches Kassenformular
  • PKV-Versicherte: Freies Privatrezept — keine Formvorgabe, kein Muster 13
🏥

Muster 13 — GKV (Kassenrezept)

Einheitliches zweiseitiges Formular (DIN A5) der Kassenärztlichen Vereinigung. Nur für gesetzlich Versicherte.

HeilmittelbereichKreuz bei Ergotherapie
HeilmittelPsychisch-funktionelle Behandlung
Alt.: Sensomotorisch-perzeptive Behandlung oder Hirnleistungstraining
Diagnose (ICD-10)z.B. F90.0, F32.1, F41.1, F43.1, Z73.0
IndikationsschlüsselPS1 (häufigste)
Leitsymptomatikz.B. „Störung der Aufmerksamkeit" oder „Störung der Emotionsregulation"
Menge10 Einheiten (max. 20)
Frequenz1-3× pro Woche
HausbesuchJa ankreuzen
TherapieberichtJa empfohlen
Gültigkeit14 Tage ab Ausstellungsdatum
Pflichtfelder: Versichertendaten, BSNR, LANR, Arzt-Stempel + Unterschrift. Ohne = ungültig.
💳

Privatrezept — PKV

Freie Form, kein Muster 13. Keine Formvorgabe der KV.

Ärztliche Verordnung

Klient: [Name, Adresse, Geb.]

Diagnose: [ICD-10 + Klartext]
z.B. F90.0 ADHS

Verordnung: Ergotherapie,
psychisch-funktionelle Behandlung

Anzahl: 10 Behandlungen

Frequenz: 1-3× / Woche

Hausbesuch: Ja

[Datum] · [Stempel] · [Unterschrift]

  • Keine Befristung
  • Keine Katalogbindung
  • Freie Methodenwahl
  • Keine Mengenbegrenzung
Wie erkennt man GKV vs. PKV?
GKV: Muster 13 Formular (rosa/rot, zweiseitig DIN A5), Krankenkassenname + Versichertennummer sichtbar, BSNR + LANR des Arztes.
PKV: Freies Rezept (weißes Papier, Praxis-Briefkopf), keine Versichertennummer, kein Muster-Formular. Oft steht „Privatrezept" oder „Privatverordnung" darauf.
Hinweis für Ärzte: Das Wort „Neurofeedback" muss nicht auf der Verordnung stehen. Neurofeedback ist eine Methode innerhalb der psychisch-funktionellen Behandlung — der Ergotherapeut wählt die Methode selbst. Die Verordnung „Ergotherapie / psychisch-funktionelle Behandlung" ist ausreichend.

Häufige ICD-10 Codes für Neurofeedback-Ergotherapie

Psychisch-funktionelle Behandlung (PS) — unser Schwerpunkt

60 Min pro Sitzung · Abrechnungscode X0503 · Bevorzugte Verordnung für Neurofeedback

ICD-10DiagnoseSchlüssel
F90.0ADHS, vorwiegend unaufmerksamPS1
F90.1ADHS, hyperaktiv-impulsivPS1
F90.8 / F90.9ADHS, sonstige / nicht näher bezeichnetPS1
F98.8Aufmerksamkeitsstörung ohne Hyperaktivität (ADS)PS1
F32.0–F32.2Depressive Episode (leicht bis schwer)PS1 / PS3
F33.0–F33.2Rezidivierende depressive StörungPS1 / PS3
F34.1Dysthymie (chronisch leichte Depression)PS1
F41.0PanikstörungPS1
F41.1Generalisierte AngststörungPS1
F41.2Angst und depressive Störung, gemischtPS1
F40.1Soziale PhobiePS1
F43.1PTBS (Posttraumatische Belastungsstörung)PS1 / PS3
F43.2AnpassungsstörungenPS1
F43.0Akute BelastungsreaktionPS1
F51.0Nichtorganische InsomniePS1
F51.9Nichtorganische SchlafstörungPS1
Z73.0Burnout / ErschöpfungssyndromPS1
F48.0Neurasthenie (chronische Erschöpfung)PS1
F45.0–F45.4Somatoforme StörungenPS1 / PS2
F60.3Emotional instabile PersönlichkeitsstörungPS3
F84.0Autismus-Spektrum-StörungPS1 / EN1
F95.1–F95.2Tic-Störungen / Tourette-SyndromPS1 / EN1

Sensomotorisch-perzeptive Behandlung (EN)

45 Min pro Sitzung · Abrechnungscode X0502 · Bei neurologischen Indikationen

ICD-10DiagnoseSchlüssel
G43.0–G43.9MigräneEN1 / PS1
G44.2SpannungskopfschmerzEN1
R51Kopfschmerz, nicht näher bezeichnetEN1
G47.0Ein- und Durchschlafstörungen (organisch)EN1
G93.3Chronisches Müdigkeitssyndrom / ME/CFSEN1 / EN2
G40.xEpilepsie (ergänzend, ärztliche Abstimmung)EN1 / EN2
I69.xZustand nach Schlaganfall (Rehabilitation)EN2
S06.xSchädel-Hirn-Trauma (Rehabilitation)EN2
F82Entwicklungsstörung der motorischen FunktionenEN1

Motorisch-funktionelle Behandlung (SB) & Hirnleistungstraining

30-45 Min · Abrechnungscodes X0501 / X0504 · Ergänzende Indikationen

ICD-10DiagnoseSchlüssel
M54.xRückenschmerzen (z.B. für Kinesiotaping)SB1
M79.1Myalgie (Muskelschmerz)SB1
R41.3Sonstige Amnesie / GedächtnisstörungenEN2 (HLT)
F06.7Leichte kognitive StörungEN2 (HLT)
Unsere bevorzugte Verordnung: Psychisch-funktionelle Behandlung (PS1) — 60 Minuten, Abrechnungscode X0503. Diese Verordnung deckt die meisten unserer Kernindikationen ab (ADHS, Depression, Angst, Burnout, PTBS, Schlafstörungen) und bietet mit 60 Minuten pro Sitzung den optimalen Rahmen für ILF-Neurofeedback und Synchrony-Training.

Hervorgehobene Zeilen = unsere häufigsten Indikationen.
Vergleich

PKV · Selbstzahler · GKV im Überblick

Wir arbeiten aktuell mit Privatversicherten und Selbstzahlern. Die GKV-Spalte dient nur als Orientierung.

AspektPKV (privat) ✓Selbstzahler ✓GKV (nur Vergleich)
Bei uns verfügbar?JaJaNoch nicht — in Planung
Verordnung nötig?Ja (für Erstattung)NeinJa (Muster 13)
VO-GültigkeitKeine Befristung14 Tage
Vorab-KlärungPKV kontaktieren + KostenvoranschlagNicht nötigArzt stellt Rezept
AbrechnungGebüTh — Sie reichen Rechnung einPrivatrechnung direktKasse direkt (X0503)
Kosten pro Sitzung100 € (Erstattung je nach Tarif)100 €~73 € (Kasse zahlt)
Ihre ZuzahlungJe nach Tarif (oft 0-20%)Voller Preis10% + 10 € VO-Gebühr
Steuerlich absetzbarEigenanteil absetzbarJa (§ 33 EStG)Zuzahlung absetzbar
SitzungenIndividuell vereinbartUnbegrenzt10 pro VO (max. 20)
HausbesuchIn Rechnung enthalten15-35 € PauschaleKasse zahlt Zuschlag
TherapiebeginnNach Erstgespräch + Klärung PKVSofort nach ErstgesprächNach Rezept vom Arzt
TherapiefreiheitHoch — keine starren Vorgaben, individuelle MethodenVollständig — Sie und Ihr Therapeut entscheiden freiEingeschränkt durch Wirtschaftlichkeitsgebot
Wartezeit auf TerminKurz — keine BudgetbegrenzungKeine — direkte TerminvereinbarungKann länger dauern (Budgetierung)
Genehmigung vorabMeist nicht nötigNicht nötigKasse prüft rückwirkend
TherapeutenwechselJederzeit möglich, Rezept bleibt gültigJederzeit freiNeue Verordnung nötig
DatenweitergabeNur Rechnung — Therapieinhalt nur mit Ihrer EinwilligungKeine — vollständige SchweigepflichtTherapieberichte an Kasse
BehandlungsdauerNach Bedarf, keine feste ObergrenzeUnbegrenzt, Sie entscheidenBegrenzt durch Verordnung
Zusammenfassung: PKV und Selbstzahler profitieren von maximaler Therapiefreiheit, kürzeren Wartezeiten, unbegrenzter Sitzungsanzahl und vollständiger Datenkontrolle. Bei der GKV gelten strengere Vorgaben zu Methoden, Mengen und Berichtspflichten. Wir empfehlen PKV-Versicherten, ihren Tarif vor Therapiebeginn zu klären — mit unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung oben.

Fragen zur Abrechnung?

Im kostenlosen Erstgespräch ordnen wir gemeinsam ein, welcher Weg in Frage kommt — GKV, PKV oder Selbstzahler. So besprechen wir in Ruhe den passenden Weg für Ihre Situation.